Entsorgung von Farben & Lacken
Farben und Lack-Abfälle (Alt-Lack, Restfarben, Beizen, Wandfarben, Fehlchargen, überlagerte Ware) finden sich in der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis, der Abfallverzeichnis-Verordnung, kurz AVV, unter der Abfallschlüsselnummer 08.
Manche der sechsstelligen Schlüsselnummern sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass der jeweilige Abfall als gefährlicher Abfall im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes besonderen gesetzlichen Anforderungen bei der Entsorgung unterliegt.
Die Zander Entsorgung UG ist zertifiziert, auch mit gefährlichen Abfällen umzugehen, diese für Sie zu transportieren und einer gesetzeskonformen Entsorgung zuzuführen. Je nach Abfallbeschaffenheit können dies Recycling, Verwertung oder Beseitigung sein.
Abfall-Verordnung
Abfallschlüssel 08
Unter dem Abfallschlüssel 08 finden sich im Einzelnen die Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (Abkürzung: HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen Dichtmassen und Druckfarben.
08 – Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
08 01 – Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11* – Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 12 – Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
08 01 13* – Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 14 – Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
08 01 15* – wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
08 01 16 – wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen
08 01 17* – Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 18 – Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
08 01 19* – wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
08 01 20 – wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen
08 01 21* – Farb- oder Lackentfernerabfälle
08 02 – Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)
08 02 01 – Abfälle von Beschichtungspulver
08 02 02 – wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten
08 02 03 – wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten
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